Hanftee: Zubereitung, Geschmack & Hinweise

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Hanftee ist ein Kräutertee aus Blättern, Blüten oder Samenteilen der Hanfpflanze. Er wird mit heißem Wasser aufgegossen, schmeckt leicht heuartig und kräuterig. Rechtlich ist Hanftee aus Blättern und Blüten ein heikles Feld (Betäubungsmittel-, Cannabis- und Lebensmittelrecht greifen ineinander), und er kann THC enthalten. Schwangere, Stillende und Kinder sollten ihn nicht trinken.
Dieser Beitrag ordnet ein, was in Hanftee steckt, wie du ihn zubereitest, was zu CBD und THC bekannt ist und worauf du achten solltest.
| Menge | Ziehzeit | Wassertemperatur | Geschmack |
| nach Packungsangabe (übliche Orientierung für Kräutertee: 1 Teelöffel auf 250 ml) | nach Packungsangabe (häufig 10 bis 15 Minuten) | heiß, nach Packungsangabe | heuartig, leicht herb, kräuterig |
Was ist Hanftee?
Hanftee wird meist aus Hanfblättern und Hanfblüten hergestellt, oft gemischt mit anderen Kräutern wie Minze oder Zitronengras. Die Pflanze heißt botanisch Cannabis sativa. Für Tee werden Nutzhanf-Sorten mit sehr niedrigem THC-Gehalt verwendet. Es gibt außerdem Tees, die nur Hanfsamen oder Samenschalen enthalten. Sie unterscheiden sich in Inhaltsstoffen und rechtlicher Einordnung.
Hanf wird seit langer Zeit als Nutzpflanze genutzt: Aus den Fasern entstehen Seile und Stoffe, aus den Samen Öl und Nahrung. Hanftee ist ein Genussgetränk und kein Arzneitee.
Pflanzenteile im Überblick
Wenn von „Hanf“ die Rede ist, sind sehr unterschiedliche Dinge gemeint. Das ist für die Bewertung wichtig:
- Hanfblätter und Hanfblüten: Sie enthalten Cannabinoide wie CBD und THC. Die Mengen schwanken stark. Tee aus diesen Teilen ist rechtlich und gesundheitlich der kritischste Fall.
- Hanfsamen: Sie enthalten kaum Cannabinoide, aber Eiweiß und ungesättigte Fettsäuren. Sie werden als Lebensmittel genutzt. THC kann über den Kontakt mit Blättern und Blüten bei der Ernte an die Samen gelangen. Für Hanfsamen und Hanfsamenöl gelten deshalb EU-Höchstgehalte für THC (3 mg/kg bzw. 7,5 mg/kg).
- Samenschalen: Sie werden manchmal für Tee verwendet und schmecken nussig-herb. Auch hier gelten die Hinweise zu THC.
- Hanföl: Es wird aus den Samen gepresst und ist ein Speiseöl. Mit Hanftee hat es nur die Pflanze gemeinsam.
- Hanffasern: Aus ihnen entstehen Textilien, Seile und Dämmstoffe. Für Tee spielen sie keine Rolle.
Was bedeutet „CBD-Tee“?
Manche Anbieter nennen Hanftee „CBD-Tee“, weil Blüten und Blätter Cannabidiol (CBD) enthalten. CBD gehört wie THC zur Gruppe der Cannabinoide. Wichtig für die Einordnung:
- CBD und THC sind zwei verschiedene Stoffe. CBD ist nicht berauschend, THC schon.
- CBD ist ein Cannabinoid, kein Wundermittel. Es gibt ein zugelassenes Arzneimittel mit gereinigtem CBD (Epidyolex), das nur ärztlich verordnet wird. Nach den Angaben der europäischen Arzneimittelagentur EMA steigen dabei häufig die Leberwerte und müssen ärztlich überwacht werden. Das lässt sich nicht einfach auf Tee übertragen, zeigt aber, dass CBD kein harmloser Stoff ist.
- Wie viel CBD in einer Tasse Tee ankommt, ist nicht festgelegt. Mangels Messwerten für Tee gilt: Wer „CBD-Tee“ kauft, weiß in der Regel nicht, was in der Tasse ankommt.
Unterschied zwischen THC und CBD
THC steht für Tetrahydrocannabinol, CBD für Cannabidiol. Beide gehören zu den Cannabinoiden der Hanfpflanze. THC ist psychoaktiv (berauschend) und kann ab einer bestimmten Aufnahmemenge unerwünschte Folgen wie Stimmungsschwankungen und Müdigkeit haben. CBD ist nicht berauschend. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, hanfhaltige Lebensmittel anhand einer akuten Referenzdosis (ARfD) von 1 Mikrogramm Δ9-THC pro Kilogramm Körpergewicht zu beurteilen. Das ist die geschätzte Menge, die innerhalb eines Tages ohne erkennbares Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann. Eine Überschreitung ist aus Sicht des BfR unerwünscht, weil gesundheitliche Wirkungen dann nicht mehr sicher ausgeschlossen werden können. Die älteren THC-Richtwerte aus dem Jahr 2000 hält das BfR nicht mehr für zeitgemäß.

Rechtslage und THC im Tee
Die Rechtslage ist komplex und ändert sich. Das hier ist eine Einordnung auf Basis öffentlicher Quellen (Stand Oktober 2026), keine Rechtsberatung. Verbindlich klären können das die zuständige Lebensmittelüberwachung oder eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt.
- Bundesgerichtshof 2021: Im Urteil vom 24. März 2021 (Az. 6 StR 240/20) ging es um Läden, die Hanftee aus Nutzhanf mit THC-Gehalten von 0,08 bis 0,33 % verkauften. Der BGH stellte fest, dass die Ausnahmeregelung im Betäubungsmittelgesetz (in der damals geltenden Fassung) den Verkauf an Endverbraucher nicht grundsätzlich verbietet. Ein Missbrauch zur Berauschung muss aber ausgeschlossen sein. Das war bei dem verkauften Tee nicht der Fall, weil er nach Verarbeitung zu Gebäck einen Rausch auslösen kann (beim reinen Aufguss mit Wasser nicht). Die Verurteilung wurde aufgehoben, weil noch geprüft werden musste, ob die Angeklagten die Möglichkeit eines Missbrauchs auch gewollt hatten. Die Verbraucherzentrale fasst das Urteil so zusammen, dass der Verkauf von Hanftee aus Blättern und Blüten nicht erlaubt ist (Stand 21. Juli 2026); THC-haltiger Hanf dürfe in Lebensmitteln nicht eingesetzt werden, und daran ändere auch das Cannabisgesetz von 2024 nichts. Das BfR schrieb 2023, also vor dem Inkrafttreten des KCanG, Blätter und Blüten der Hanfpflanze fielen unter das Betäubungsmittelgesetz und seien als Lebensmittel in Deutschland nicht verkehrsfähig.
- Konsumcannabisgesetz (KCanG): Seit dem 1. April 2024 gilt das KCanG. Nutzhanf ist dort in § 1 Nr. 9 definiert und nicht vom Cannabisbegriff erfasst. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Verkehr ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen, und dass der Hanf aus zertifiziertem EU-Saatgut stammt oder höchstens 0,3 % THC enthält. Ob Hanftee aus Blättern und Blüten diese Voraussetzungen erfüllt, hängt vom Einzelfall ab und wird unterschiedlich beurteilt. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zur „Nutzhanfliberalisierung“ eingebracht (Drucksache 21/2116 vom 7. Oktober 2025). Er will unter anderem die Missbrauchsklausel streichen und die THC-Grenze für Nutzhanf auf 1 % anheben und wurde am 19. März 2026 an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen. Ob er inzwischen beschlossen wurde, haben wir nicht geprüft. Schau deshalb in den aktuellen Gesetzestext.
- Lebensmittelrecht: Das BVL stellt klar, dass 0,3 % THC nicht als Höchstgehalt in hanfhaltigen Lebensmitteln misszuverstehen ist. Für Lebensmittel gelten strengere Vorgaben. Einen EU-Höchstgehalt gibt es für Hanfsamen und Hanfsamenöl (3 bzw. 7,5 mg/kg), laut Verbraucherzentrale aber nicht einheitlich für sonstige Lebensmittel. Nach dem EU-Novel-Food-Katalog (Eintrag Cannabis sativa L.) ist der Wasseraufguss von Hanfblättern, wenn er nicht mit den Blüten- und Fruchtständen zusammen verwendet wird, nicht neuartig. Berichten zur Katalog-Änderung von 2023 zufolge bezieht sich das auf Blätter von Sorten des EU-Sortenkatalogs; den Katalogeintrag selbst konnten wir nicht direkt abrufen. Für Blüten und Blütenstände enthält der Eintrag keine solche Aussage. Der Katalog betont, dass daneben nationale Vorschriften die Vermarktung einschränken können, und empfiehlt, bei den nationalen Behörden nachzufragen. Die Verbraucherzentrale schreibt, dass Hanfkraut (Blätter, Stängel, Blütenstände) als neuartiges Lebensmittel gilt, Tee nur aus Hanfblättern ohne Blüten aber nicht als neuartig. Für Hanfblätter zum Wasseraufguss hat die EU-Kommission mit der Verordnung (EU) 2026/1828 vom 28. Juli 2026 (Amtsblatt vom 29. Juli 2026) Höchstgehalte festgelegt, die ab dem 1. Januar 2027 gelten: 40 mg/kg in den Blättern und 0,02 mg/kg im trinkfertigen Aufguss (jeweils Summe aus Δ9-THC und THCA, berechnet als Δ9-THC). Auf dem Etikett müssen Hinweise stehen: nur für den Wasseraufguss, nicht für Säuglinge und Kleinkinder, keine fetthaltigen Zutaten wie Sahne oder Milch beim Ziehen. Die Verordnung gilt ausdrücklich unbeschadet strengerer nationaler Vorschriften. Sie regelt Höchstgehalte; nach unserem Verständnis sagt sie nichts darüber, ob Hanftee nach deutschem Betäubungsmittel- und Cannabisrecht verkauft werden darf. Einzelne EU-Länder wie Belgien untersagen Hanfblätter-Tee weiterhin.
- THC im Aufguss: Das BfR hat 23 Hanftees untersucht. Im Schnitt gehen nur etwa 0,5 % des Δ9-THC in den Aufguss über. Rechnerisch müsste eine 60 Kilogramm schwere Person im Durchschnitt 14 Liter Hanftee pro Tag trinken, um die ARfD zu überschreiten. Beim Tee mit dem höchsten THC-Gehalt reichten schon 0,9 Liter. Außerdem schreibt die Verbraucherzentrale, dass das BfR die früheren Richtwerte bei teeähnlichen Erzeugnissen häufig überschritten sieht.
- CBD: Laut EU-Novel-Food-Katalog (Eintrag „Cannabinoids“) gelten Extrakte aus Cannabis sativa und daraus abgeleitete Produkte mit nicht psychoaktiven Cannabinoiden als neuartige Lebensmittel, weil kein Verzehr vor 1997 belegt ist. Nach Auffassung der EU-Kommission braucht CBD in Lebensmitteln deshalb eine Zulassung (Verordnung (EU) 2015/2283). Laut BfR (Stand Juli 2024) wurde bisher in der EU kein entsprechendes Produkt zugelassen, vor allem weil die Daten zu Leber, Magen-Darm-Trakt, Hormon- und Nervensystem nicht ausreichen.
Ob ein bestimmter Hanftee rechtlich zulässig ist, kann sich deshalb ändern. Prüfe im Zweifel, was auf der Packung steht, und frage die Verbraucherzentrale oder die örtliche Lebensmittelüberwachung. Wir geben bewusst keine Kaufempfehlung.
Wie Hanftee getrunken wird
Hanftee wird von manchen Menschen abends getrunken, weil sie den Geschmack und die ruhige Teepause mögen. Mehr als ein Genussgetränk ist er nicht. Bei Beschwerden wie Schlafproblemen, Ängsten, anhaltenden Schmerzen oder gedrückter Stimmung solltest du ärztlichen Rat einholen und nicht auf einen Tee setzen.
Hanftee und CBD: Was bekannt ist
Für Hanfsamen und Hanföl hat die EU nach Angaben der Verbraucherzentrale keine gesundheitsbezogene Aussage zugelassen; für Hanftee haben wir keine gefunden. Die Forschung zu CBD und anderen Cannabinoiden läuft, bezieht sich aber meist auf definierte Extrakte oder Reinsubstanzen in standardisierter Menge, nicht auf Tee. Aussagen aus Studien sind daher nicht auf deine Tasse übertragbar. Das BfR schreibt, dass bei CBD-Ölen erhebliche Wissenslücken zu möglichen Risiken bestehen. Beim Arzneimittel Epidyolex sind Leberwerte ein bekanntes Sicherheitsthema.
So liest du das Etikett
Auf der Packung eines Hanftees solltest du diese Angaben suchen:
- Welche Pflanzenteile sind enthalten: Blätter, Blüten, Samen oder Samenschalen?
- Gibt es eine Angabe zur Herkunft des Hanfs und zum Saatgut (zertifizierter EU-Nutzhanf)?
- Gibt es Laborwerte zu THC und CBD für die jeweilige Charge?
- Wird mit Gesundheitsversprechen geworben? Das ist ein Warnzeichen. Für Lebensmittel sind gesundheitsbezogene Aussagen nur zulässig, wenn sie zugelassen sind. Für Hanf haben wir keine solche Zulassung gefunden.
- Gibt es Hinweise für Schwangere, Stillende und Kinder?
Was Erfahrungsberichte bedeuten
Manche Menschen erzählen, dass sie eine Tasse Hanftee als angenehm und ruhig empfinden. Das kann am warmen Getränk, an der Pause am Abend oder an Erwartung und Gewohnheit liegen. Solche Berichte sind subjektiv, und sie sagen nichts darüber, ob der Tee für dich unbedenklich ist.
Hanf in der Geschichte
Hanf wurde in Europa über Jahrhunderte als Faserpflanze für Seile, Segeltuch und Papier angebaut. Auch in Asien ist die Pflanze seit langer Zeit bekannt. Das sagt allerdings wenig darüber, was in heutigen Teeprodukten steckt und wie sicher sie sind. Sortenzüchtung und Anbaubedingungen haben die Zusammensetzung der Pflanze stark verändert.
Hanftee Zubereitung
Halte dich an die Zubereitungsangabe auf der Packung, sie ist auf die Mischung abgestimmt. Ein Beispiel für einen reinen Kräutertee:
- Die Menge laut Packungsangabe in ein Sieb oder eine Tasse geben (bei Kräutertees ist ein Teelöffel auf 250 ml eine übliche Orientierung, eine amtliche Vorgabe für Hanftee gibt es nicht).
- Mit heißem Wasser übergießen.
- Zugedeckt so lange ziehen lassen, wie auf der Packung steht (häufig 10 bis 15 Minuten).
- Abseihen und in kleinen Schlucken trinken.

Zur Menge pro Tag gibt es keine festgelegte Empfehlung. Beginne mit einer Tasse und beobachte, wie du reagierst. Weil der THC-Gehalt je nach Produkt stark schwanken kann (siehe BfR-Messungen oben), ist Zurückhaltung sinnvoll.
Anleitungen, die Blüten im Ofen erhitzen („Decarboxylierung“) und mit Fett aufbrühen, empfehlen wir nicht. Sie zielen darauf, möglichst viele Cannabinoide herauszulösen, auch THC, soweit vorhanden. Das widerspricht dem Ziel, THC-Aufnahme gering zu halten, und ist bei Produkten, die nicht als Rauschmittel gedacht sind, auch rechtlich heikel.
Geschmack und Varianten
Hanftee schmeckt kräuterig, leicht heuartig und etwas herb. Wer es milder mag, mischt ihn mit Minze, Zitronenmelisse oder Kamille, oder gibt etwas Honig dazu. Wer ihn cremiger mag, gibt Milch oder Pflanzendrink erst nach dem Ziehen dazu und lässt sie nicht mitziehen, denn Fett erhöht laut EU-Kommission den Übergang von THC in den Aufguss. Der Geschmack ist Geschmackssache.
Wann trinken?
Viele trinken Hanftee abends als Teil einer ruhigen Teepause. Gerade bei unklarem THC-Gehalt solltest du aber abwarten, wie du reagierst, bevor du am Straßenverkehr teilnimmst oder Maschinen bedienst. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, wählst du einen Tee ohne Hanfblätter und -blüten.
Hinweise zur Einordnung
Im Netz werden Hanftee viele Eigenschaften zugeschrieben. Für den Tee haben wir dazu keine belastbaren Belege gefunden, und das BfR sieht auch bei CBD-Ölen keine ausreichende Datenlage. Sieh Versprechen deshalb kritisch an. Wenn du Beschwerden hast, lass sie ärztlich abklären. Ein Tee ersetzt das nicht, und Medikamente setzt du nie eigenmächtig ab.
Risiken und Nebenwirkungen
- THC: Je nach Produkt kann THC im Aufguss landen. Mögliche Folgen sind laut BfR Müdigkeit und Stimmungsschwankungen. Fetthaltige Zutaten, die beim Ziehen mitziehen, erhöhen den THC-Übergang laut EU-Kommission deutlich. Laut Verbraucherzentrale sind gesundheitliche Beeinträchtigungen vor allem bei Menschen möglich, die viele Hanfprodukte verzehren, sowie bei Kindern und Schwangeren.
- Schwangerschaft, Stillzeit, Kinder: Verzichte vorsorglich darauf. Für CBD reichen die Daten für eine Sicherheitsbewertung nicht aus (BfR), und die Verbraucherzentrale nennt Kinder und Schwangere als gefährdet.
- Leber: Beim CBD-Arzneimittel Epidyolex steigen Leberwerte häufig an und werden überwacht. Für Tee fehlen Daten. Wenn du Lebererkrankungen hast, frag vorher ärztlich nach.
- Medikamente: Wechselwirkungen mit Arzneimitteln sind für Hanftee nicht untersucht. Sprich vor regelmäßigem Konsum mit Ärztin, Arzt oder Apotheke, wenn du regelmäßig Medikamente nimmst.
- Drogentests: Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der Konsum von Hanfprodukten bei Sportlerinnen und Sportlern zum Nachweis verbotener Cannabinoide im Urin führen kann. Wenn Tests für dich relevant sind, verzichte im Zweifel auf Hanftee.
Wer auf Hanftee verzichten sollte
- Schwangere und Stillende
- Kinder und Jugendliche
- Menschen mit Lebererkrankungen oder ärztlich beobachteten Leberwerten (vorsorglich, siehe oben)
- Alle, die regelmäßig Medikamente einnehmen und nicht sicher sind, ob es Wechselwirkungen geben kann; frag vorher nach
- Menschen, für die Tests auf Cannabinoide relevant sind, zum Beispiel im Leistungssport
Weitere Fakten
- Hanfsamen sind etwas anderes als Blätter und Blüten. Hanfsamen und Hanföl sind als Lebensmittel etabliert, können aber mit THC verunreinigt sein; dafür gibt es EU-Höchstgehalte.
- Die Verbraucherzentrale vergleicht den Nährstoffgehalt von Hanfsamen mit dem von Nüssen, Leinsamen und Sesam.
- Cannabis sativa und Cannabis indica sind Namen aus der Botanik und für Teetrinker kein verlässliches Kriterium. Maßgeblich ist der Gehalt an THC und CBD des konkreten Produkts.
- Achte auf Herkunft, Bio-Siegel, Chargenanalyse und eine klare Angabe der Teile der Pflanze.
- Die Rechtslage kann sich ändern, und damit auch, welche Produkte zulässig sind.
Andere Kräutertees für den Abend
Diese Kräutertees sind klassische Begleiter für eine ruhige Teepause und lebensmittelrechtlich weniger umstritten.
Wenn du den Tag abends ausklingen lassen möchtest, sind bekannte Kräutertees eine Option, etwa Melissentee, Lavendeltee, Passionsblumentee, Hopfentee oder Baldriantee. Eine Übersicht findest du unter Tee zum Einschlafen. Auch feste Zeiten, wenig Bildschirm am Abend und ein kleines Ritual gehören für viele zum Abend, siehe Achtsamkeitsübungen.
Fazit
Hanftee kann ein kräuterig-herber Abendtee sein, wenn er dir schmeckt. Er ist ein Genussgetränk, kein Arzneimittel, und die Rechtslage sowie der THC-Gehalt verlangen Vorsicht. Wenn du ihn trinkst, dann bewusst, in Maßen und nur, wenn du nicht schwanger bist, nicht stillst und keine Wechselwirkungen zu befürchten hast. Bei anhaltenden Beschwerden gehört die Ursache in ärztliche Abklärung.
Häufige Fragen
Wie schmeckt Hanftee?
Kräuterig, leicht heuartig und etwas herb. Zugelassene gesundheitsbezogene Aussagen für Hanftee haben wir nicht gefunden.
Ist Hanftee legal?
Die Lage ist komplex und kann sich ändern. Nach dem BGH-Urteil von 2021 ist der Verkauf nicht grundsätzlich verboten, aber nur zulässig, wenn ein Missbrauch zur Berauschung ausgeschlossen ist. Hinzu kommen das Konsumcannabisgesetz und das Lebensmittelrecht, und CBD gilt als zulassungspflichtiges neuartiges Lebensmittel. Das ist keine Rechtsberatung; frag im Zweifel die Lebensmittelüberwachung.
Wie bereite ich Hanftee zu?
Nach Packungsangabe. Eine amtliche Vorgabe gibt es nicht; bei Kräutertees ist ein Teelöffel auf 250 ml heißes Wasser eine übliche Orientierung.
Ist Hanftee ein Abendtee?
Viele trinken ihn abends zur Teepause. Andere Kräutertees wie Baldrian, Melisse oder Passionsblume sind bekannter und rechtlich unkomplizierter; bei anhaltenden Schlafproblemen gehört die Ursache ärztlich abgeklärt.
Ist Hanftee in der Schwangerschaft erlaubt?
Besser nicht. Für CBD fehlen Sicherheitsdaten, und die Verbraucherzentrale nennt Schwangere als gefährdet.
Quellen
- EU-Kommission: Verordnung (EU) 2026/1828 (THC-Höchstgehalte Hanfblätter für Wasseraufguss)
- Bundestag: Überweisung Drucksache 21/2116 am 19. März 2026
- Bundesgerichtshof: Pressemitteilung Nr. 066/2021 zum Urteil 6 StR 240/20 (Hanftee)
- Gesetze im Internet: § 1 KCanG (Begriffsbestimmungen, Nutzhanf)
- Bundestag: Drucksache 21/2116, Gesetzentwurf Nutzhanfliberalisierung
- EU-Kommission: Novel Food status Catalogue (Einträge Cannabis sativa L. und Cannabinoids)
- EU-Kommission: Hinweise zum Novel Food status Catalogue
- BVL: FAQ zu THC und Hanf in Lebensmitteln
- BfR: Stellungnahme Nr. 006/2021 (Akute Referenzdosis THC)
- BfR: Mitteilung 33/2023, Cannabinoide im Hanftee-Aufguss
- BfR: Mitteilung 035/2024, Cannabinoide in CBD-Ölen
- Verbraucherzentrale: Hanfsamen, Hanföl, Hanf-Tee
- EMA: Epidyolex (Cannabidiol)
Titelbildquelle: Photo by Kimzy Nanney on Unsplash